AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) agilophil – Frank Hampe

(Stand 11.02.2020)

  1. Vertragsgestaltung

1.1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und agilophil – Frank Hampe (im Folgenden „agilophil“ genannt) über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Fax oder bei Übermittlung durch E-Mail gewahrt wird.
1.2. Ergänzend gelten diese vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind Bestandteil des Vertrages.

  1. Leistungen von agilophil

2.1. agilophil erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
2.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und agilophil im Einzelfall festgelegt.
2.3. agilophil erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren, Workshops, Coaching und Consulting.
2.4. Coaching-Aufträge basieren in besonderem Maße auf gegenseitigem Vertrauen und Kooperation. agilophil weist ausdrücklich darauf hin, dass Coaching ein freier aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Kunden als Prozessbegleiter und zur Unterstützung bei Veränderungen und Entscheidungen zur Seite. Die Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber geleistet. Der Auftraggeber sollte daher bereit sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

  1. Honorare und Kosten

3.1. Alle Leistungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Reise- und Aufenthaltskosten werden, sofern im Vertrag/Auftrag nicht anders geregelt, gesondert berechnet: Kilometergeld € 0,65/km, Bahn 1. Klasse (mit Bahncard), Flugzeug, Mietwagen, Taxi, Hotel nach Aufwand.
3.3. Sämtliche externe Kosten für die Durchführung von Seminaren oder Workshops (insbesondere Miete für Räumlichkeiten, Bewirtung etc.), gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.4. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von Assistenten, Co-Leitern und technischen Hilfsmitteln.
3.5. Die vereinbarten Honorare und Kosten werden unmittelbar nach Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Honorare und Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
3.6. Im Falle von Projektbeauftragungen über einen längeren Zeitraum erfolgt die Abrechnung monatlich entsprechend der vom Auftraggeber bestätigten Leistungsnachweise.
3.7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

  1. Sicherung der Leistung

4.1. Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der agilophil an den von ihr erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von agilophil. Film- und Tonaufzeichnungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von agilophil erlaubt.
4.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
4.3. Der Auftraggeber informiert agilophil vor und während der vereinbarten Dienstleistungen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine für die Durchführung der Leistung verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4. Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder der Durchführung anderer Dienstleistungen vom Auftraggeber an Dritte in Auftrag gegeben werden, ist agilophil zu informieren, um Übereinstimmung in den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
4.5. agilophil verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
4.6. Die Seminarorganisation obliegt dem Auftraggeber. Er unterrichtet Teilnehmer und Trainer über den Seminarort und die Seminarzeiten. Die benötigte Tagungstechnik wird vom Auftraggeber bereitgestellt
4.7. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, trifft agilophil die Auswahl von Lokationen (Seminarhotel), Medienproduzenten, Geräteherstellern, sowie sonstigen Dritten, die von agilophil zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. agilophil wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.
4.8. agilophil ist berechtigt, Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.9. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch agilophil wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von agilophil nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist agilophil unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann zwischen den Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ein neuer Termin vereinbart werden, kann der Auftraggeber zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.
4.10. Kann ein Seminartermin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, so muss er schriftlich abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb von zwei Wochen vor der Durchführung des Termins sind 50% des Honorars ohne Nachweis der Aufwendungen zuzüglich evtl. Kosten gemäß Ziffer 3 und ab 72h vor Durchführung des Termins 100% des Honorars ohne Nachweis der Aufwendungen zuzüglich evtl. Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.

  1. Haftung

5.1. agilophil verpflichtet sich, Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
5.2. Alle Informationen, Methoden und Empfehlungen, die im Rahmen der Trainings-, Coaching- und Consultingtätigkeit von agilophil an den Auftraggeber weitergegeben werden, beruhen auf Quellen, die von agilophil als zuverlässig erachtet werden. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Weder agilophil, noch die von ihr mit der Durchführung des Auftrages beauftragten Angestellten oder freien Mitarbeiter, übernehmen für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den im Rahmen der jeweiligen Tätigkeiten (Training, Coaching oder Consulting) gemachten praktischen Hinweisen resultieren, eine Haftung.
5.3. agilophil haftet für entstandene Schäden nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche unabhängig davon, ob sie aus gesetzlichen Bestimmungen, unerlaubter Handlung, vertraglichen Vereinbarungen oder einer Verletzung davon beruhen. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Schadensersatzansprüche aus Verletzungen von Leib, Leben oder Körper.
5.4. agilophil verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie nur, wie unter Ziffer 5.3. festgelegt.
5.5. Alle Teilnehmer an den Trainings- oder Coachingveranstaltungen tragen die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb des Seminars und kommen für verursachte Schäden selbst auf.
5.6. Die von agilophil abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten (Projekt-)Erfolges. Insbesondere schuldet agilophil niemals ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis.

  1. Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach, nicht mit Mitarbeitern der agilophil oder den von ihr eingesetzten Trainern in direkte Geschäftsbeziehungen zu treten oder diese abzuwerben, oder sie ohne Zustimmung von agilophil anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine von agilophil der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann durch eine wirksame Reglung ersetzen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

  1. Schlussbestimmungen

8.1. Die Vertragssprache ist deutsch.
8.2. Für diese Bedingungen, den zugehörigen Verträgen und ihrer Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
8.3. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Berlin.